Firmung

In der katholischen Kirche ist die Firmung die Vollendung der Taufe und bildet zusammen mit dieser und der Eucharistie
die „drei Sakramente der christlichen Initiation. Sie wird als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes an den Gläubigen verstanden. Dies helfe ihm dabei, tiefer in der Gotteskindschaft zu verwurzeln, sich fester in Christus einzugliedern, seine Verbindung mit der Kirche zu stärken, sich mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Voraussetzungen

Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen.
Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt.Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden.Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das Bußsakrament zu empfangen. Das Firmalter liegt gewöhnlich zwischen zehn und sechzehn Jahren.

Die Firmvorbereitung der Jugendlichen erfolgt in Gruppen, oft durch Ehrenamtliche der jeweiligen Pfarrgemeinde, wobei der Pfarrer die Letztverantwortung innehat. Häufig vermittelt die Firmvorbereitung auch grundlegende Glaubensinhalte.

Wann ist Firmung?

Normalerweise findet die Firmung alle 2 Jahre statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Wer wird gefirmt?

Eingeladen sind alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Firmung in der 5. / 6. Klasse sind.
Voraussetzung für die Firmung ist neben dem Empfang der Taufe und Kommunion und der Teilnahme an der Vorbereitung auch die eigene Entscheidung. Deshalb wird die Firmung auch manchmal das Entscheidungssakrament genannt.

Welche Papiere brauche ich?

Wer nicht in unserer Seelsorgeeinheit getauft ist, braucht einen aktuellen Taufschein, den er in seinem Taufpfarramt bekommt.

Wer kann Firmpate werden?

Der "natürliche" Firmpate ist der Taufpate. Er hat sein Patenkind durch die ersten Lebensund Glaubensjahre begleitet und soll ihm auch jetzt zur Seite stehen.
Wenn aus irgendeinem Grund ein anderer Firmpate sein soll, gelten entsprechend die Voraussetzungen für Taufpaten. (siehe Taufe)

Firmspender

Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof gespendet.
Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs für diese Firmung braucht.
Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen die Firmspendung nicht durch den Bischof erfolgen kann, diese z. B. durch einen Abt oder ein hochrangiges Mitglied des Ordinariats und nach Erlangung einer besonderen Firmbefugnis verliehen.

Salböl

Das Chrisam bzw. Myron ist vorgeschriebene Materie bei der Spendung der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam.
Die Heiligen Öle werden vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche in der Chrisammesse geweiht.

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